Privatpilotenlizenz EASA PPL

Privatpilotenlizenz EASA-FCL PPL

Die Privatpilotenlizenz für Motorflugzeugführer nach den EASA-FCL Richtlinien, mit der Musterberechtigung für einmotorige Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung ist gültig in allen EASA Mitgliedsstaaten.  Diese Lizenz ist nahezu weltweit anerkannt.

Für den PPL-A nach EASA FCL gelten folgende Anforderungen:

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung:
16 Jahre

Mindestalter zur Erlangung der Lizenz:
17 Jahre

Tauglichkeitszeugnis:
Klasse II
Gültigkeit:
bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate
ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate

Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Fächer:

  • Luftrecht, ATC-Verfahren und Sprechfunkverkehr
  • Allgemeine Flugzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation, Flugleistung und Planung
  • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
  • Aerodynamik

Die Theorieausbildung findet nach Absprache statt.

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung findet nach Vereinbarung an jedem Wochentag, auch am Wochenende und an Feiertagen, statt. Für die praktische Ausbildung sind mindestens 45 Flugstunden erforderlich. Die Ausbildung erfolgt auf den Mustern Cessna 150 und Cessna 172.

Erleichterungen:
Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeuge, Motorsegler, Hubschrauber und aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, können 10 % ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für eine PPL (A) anrechnen lassen.

Prüfung:
Die Prüfung erfolgt in Theorie und Praxis.

Kosten:

Auf Anfrage

Erforderliche Unterlagen:
Die nachstehenden Unterlagen müssen von uns bei der Behörde vorgelegt werden.

Unterlagen Abgabetermine Quelle
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis bei Ausbildungsbeginn Fliegerärztliche Untersuchungsstelle (siehe 8.)
Vorlage Personalausweis oder Reisepass (gültig) bei Ausbildungsbeginn  
Polizeiliches Führungszeugnis Belegart “N” bei Ausbildungsbeginn Wohnort – Gemeinde/Stadt
Auszug aus dem Verkehrszentralregister bei Ausbildungsbeginn www.kba.de Formular – (beglaubigt Unterschrift bei der Gemeinde/Stadt)
Sofortmaßnahmen am Unfallort bei Ausbildungsbeginn Rotes Kreuz, Johanniter
Sprechfunkzeugnis spätestens vor dem ersten Überland-Alleinflug Bundesnetzagentur (Vorbereitungslehrgang bei uns)
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem LuftSig vom 11.01.2005 Erteilung der Lizenz Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern.
Bei Ausbildungsbeginn müssen Sie sich zudem mittels eines Personalausweises oder eines Reisepasses ausweisen. Bitte bringen Sie diesen entsprechend zur Anmeldung mit. Diese Unterlagen müssen zeitgemäß eingereicht werden, damit eine reibungslose Ausbildung gewährleistet werden kann.