Zusatzqualifikation

SEP Klassenberechtigung:
Der Übungsflug mit dem Fluglehrer zum Erhalt der SEP Berechtigung (Single Engine Piston) ist regelmäßiger Bestandteil der Lizenzerhaltung jedes Privatpiloten.

Für die Verlängerung der Klassenberechtigung sind innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung folgende Nachweise vorzuweisen:

  • 12 Stunden auf Flugzeugen oder Reisemotorsegler
  • Davon 6 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Pilot in Command)
  • 12 Starts und Landungen
  • Übungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

Sinnvoll ist es, diese Übungsstunde mit dem Fluglehrer zu nutzen, um entstandene Lücken zu schließen oder Neues kennen zu lernen.

 

Funksprechzeugnis (AZF, BZF 1 und BZF 2):
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis benötigt. Dafür ist ein Lehrgang zum Erwerb des Funksprechzeugnisses (AZF, BZF 1 oder BZF 2) erforderlich.

  • AZF: den Sprechfunk nach Sicht und Instrumentenregeln
  • BZF 1: den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • BZF 2: den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

      Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF 1 oder BZF 2:

  • Mindestalter: 15 Jahre, oder spätestens drei Monate nach der Prüfung Erreichen des Mindestalters
  • Das BZF 1 kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung des BZF 2 erworben werden.

     Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF:

  • Mindestalter: 18 Jahre, oder spätestens drei Monate nach der Prüfung Erreichen des Mindestalters
  • Das AZF ist nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d.h., dass für das AZF das Innehaben des BZF 1 und BZF 2 erforderlich sind.

Kurse finden in unserer Flugschule statt.

 

Typeneinweisung:
Auf allen gängigen einmotorigen Flugzeugmustern.