Ultraleicht-Luftsportgerätelizenz

Ultraleicht-Luftsportgerätelizenz

Voraussetzungen:

  • 60 Stunden theoretischer Unterricht
  • 30 Stunden Gesamtflugzeit
  • Funksprechzeugnis BZF 1 oder BZF 2
  • Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
  • Lizenzerwerb mit 17 Jahren

Persönliche Unterlagen für die Ausbildung:

  • Kopie des Personalausweises
  • Passbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Auszug Kraftfahrt Bundesamt
  • Fliegertauglichkeitszeugnis Klasse 2

Selbstverständliche helfen wir Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten. Vordrucke dieser Dokumente sind bei uns erhältlich.

Theoretische Ausbildung: Unsere Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen oder auf Wunsch als Einzelunterricht  in unserem Schulungsraum. Sie können jederzeit mit dem Unterricht beginnen. Sollten Sie keinerlei Kenntnisse auf dem Gebiet der Fliegerei besitzen, empfehlen wir unseren Schülern schon vor Beginn der theoretischen Ausbildung einige Flugstunden zu absolvieren, um Vorkenntnisse zu erwerben, die den Theorieunterricht erleichtern.

Der Theorieunterricht umfasst folgende Bereiche:

  • Luftrecht (Luftraumstruktur, Regeln des Flugbetriebs etc.)
  • Navigation (Planung von Berechnung von Streckenflügen)
  • Meteorologie (Wetterkunde und Flugwetterberatung)
  • Technik (Triebwerkskunde, Instrumentenkunde und Aerodynamik)
  • Verhalten in besonderen Fällen (Einweisung in Sicherheitsverfahren etc.)
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Pyrotechnische Einweisung (Einweisung in Gesamt-Rettungssysteme)

Zu empfehlendes Unterrichtsmaterial:

  • Lehrbuch
  • ICAO-Karten
  • Kursdreieck
  • Navigationsrechner
  • Fliegertaschenkalender

Praktische Ausbildung: Mit der praktischen Ausbildung der Sportpilotenlizenz kann individuell nach Vereinbarung begonnen werden. Der Gesetzgeber sieht mindestens 30 Flugstunden vor.

 

Die Praxisausbildung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Grundausbildung: fliegen mit Fluglehrer bis zum ersten Alleinflug
  • Überlandausbildung: Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung
  • Sicherheitsausbildung: Ziellandungen ohne Motorleistung, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

Bei der Einweisung für Flugscheininhaber (z.B. PPL) reduzieren sich die Ausbildungsstunden. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei uns.

 

Ausbildungsflugzeug:

  • Skyleader 200
  • Skyleader GP One